Chapiteau.de-News Foren-Übersicht
Chapiteau.de-News
Nachrichtenportal für Circus, Varieté und mehr

Neue Antwort erstellen
Rodgau verbietet Circus mit Tieren
Stefan


Anmeldedatum: 11.11.2007
Beiträge: 9674
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Antworten mit Zitat
Dass Kommunen Wildtierverbote beschlossen haben, ist in der Vergangenheit schon des öfteren vorgekommen. In der hessischen Stadt Rodgau hat die Stadtverordnetenversammlung nun Ende 2021 beschlossen, dass auf Grundstücken, die in kommunaler Hand sind, keine Veranstaltungen mit Tieren mehr stattfinden dürfen. Das berichtet unter anderem die Hessenschau. Es geht also um Tiere jeglicher Art, auch Haustiere. Den Verbotsantrag hatten Vertreter der Tierschutzpartei eingebracht. Die Partei arbeitet in einer Koalition mit SPD, Grünen, Freien Wählern und FDP zusammen.

Ralf Huppertz (VDCU) hält dieses Verbot für ungerechtfertigt und kündigt auf Nachfrage des hr rechtliche Schritte an. Man habe, so Huppertz, bereits gegen viele kommunale Wildtierverbote ausnahmslos erfolgreich geklagt. Dieses Verbot habe nach den Worten des VDCU-Vorsitzenden keine Möglichkeit auf Bestand, berichtet die Hessenschau weiter.

_________________
Nach dem Circus ist vor dem Circus.
Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
Stefan


Anmeldedatum: 11.11.2007
Beiträge: 9674
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Antworten mit Zitat
Marco Frank und der VDCU haben gegen das Verbot geklagt und mit einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 30.3.2022 Recht bekommen. "Mit dem Verbot der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2021, Tiere mitzuführen und auftreten zu lassen, greift die Antragsgegnerin in die Freiheit der Berufsausübung des Antragstellers ein. Unter „Beruf" ist jede erlaubte Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient", schreibt der VDCU auf Facebook zur Urteilsbegründung. Und weiter: "Das Tierschutzgesetz gibt keine Grundlage für ein Verbot der Haltung von Tieren in Zirkussen her. Für das Zurschaustellen von Tieren in Zirkusbetrieben besteht gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 lit. d) TierSchG ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Nach dieser Bestimmung bedarf der Erlaubnis, wer gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen, oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen will. Ein Verbot der Zirkustierhaltung insgesamt oder der Haltung bestimmter Tiere hat der Bundesgesetzgeber nicht vorgesehen." Der Streitwert beläuft sich auf 5.000 Euro.

_________________
Nach dem Circus ist vor dem Circus.
Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
Stefan


Anmeldedatum: 11.11.2007
Beiträge: 9674
Wohnort: Rhein-Main-Gebiet
Antworten mit Zitat
Die Hessenschau berichtet ausführlich über den Fall. Demnach hat die Stadt Rodgau bis Ostern Zeit, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einzulegen oder sich mit dem Circus zu einigen. Die Stadt meldete unter anderem Sicherheitsbedenken beim Auftreten von Wildtieren an. Laut Gericht trage dieser Einwand nicht, da das Verbot erlassen wurde, ohne die Tiere hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit zu unterscheiden. "Mit Blick auf die vom Antragsteller mitgeführten Pferde, Trampeltiere, Lamas, Ziegen, Rinder und Hunde ist für das Gericht auch vorliegend nicht zu erkennen, worin eine besondere Gefahr bestehen sollte", zitiert der HR das Verwaltungsgericht.

_________________
Nach dem Circus ist vor dem Circus.
Benutzer-Profile anzeigenPrivate Nachricht senden
Rodgau verbietet Circus mit Tieren
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde  
Seite 1 von 1  

  
  
 Neue Antwort erstellen