Der Circus Albert hat im Eilverfahren eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gewonnen. Nun darf er doch bis 29. November auf einem Privatgelände in Donauwörth spielen, die Stadt hatte das Gastspiel verbieten wollen. Das berichtet die Augsburger Allgemmeine. Es sei nicht davon auszugehen, erklärte das Gericht der Zeitung, dass die Aufführungen mit erheblichen Nachteilen oder Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarn verbunden seien. Der Abstand zu den nächsten Wohnhäusern betrage etwa 30 Meter. Es sei pro Tag nur eine Vorstellung angesetzt, die zudem nachmittags vor allem für Kinder stattfinde. Lediglich von der Show am morgigen Totensonntag sei abzusehen, teilte das Gericht mit.
Offenbar hatte der Circus das Gelände zunächst ohne Einverständnis des Besitzers genutzt, der aber dem Gastspiel später doch noch zugestimmt hatte. Die Stadt wollte daraufhin anstelle des totalen Auftrittsverbots immerhin ein Kurzgastspiel erlauben.
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