Der Circus ist in das Landesinventar des Immateriellen Kulturerbes in Nordrhein-Westfalen eingetragen worden. Außerdem hat das Land Nordrhein-Westfalen den Circus zur Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen. "Damit hat das gemeinsame Bemühen von ECA, GCD und den anderen Circusverbänden um die Anerkennung des Circus als immaterielles Kulturerbe in Deutschland den ersten wichtigen Schritt geschafft", sagte ECA-Vertreter Helmut Grosscurth.
Dazu erklärte das
Land NRW: "Der Zirkus ist eine eigenständige Form der darstellenden Künste, in der auf außerordentlichen Fähigkeiten und Talenten basierende Darbietungen einem Publikum präsentiert werden. Als Ergebnis eines kreativen Prozesses werden Emotionen und Inhalte vermittelt. Im Zirkus können Elemente anderer Kunstbereiche wie z.B. Theater, Tanz, Musik, aber auch des Sports, der Medien und der Technik aufgegriffen werden. Kritisch reflektiert werden sollen im Zuge der Aufnahme in das Landesinventar die Geschichte des Zirkus‘ hinsichtlich kolonialer Aspekte sowie die Tier-Mensch-Beziehung. Die Einhaltung der geltenden Tierschutzgesetze ist Voraussetzung für die Bezeichnung als Immaterielles Kulturerbe."
Alle zwei Jahre können sich Gruppen, Gemeinschaften und Einzelpersonen um die Anerkennung ihrer Kulturform als Immaterielles Kulturerbe in ihrem Bundesland bewerben.
Hintergrund der Erstellung der Verzeichnisse auf Landes- und Bundesebene ist die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2013 beigetreten ist. Das Landesinventar dokumentierte bislang Kulturformen mit ausgeprägtem Landesbezug. Diese Voraussetzung entfiel mit der Auswahlrunde 2021–23, so dass die Fülle von verschiedenen Kulturpraktiken im Land NRW besser abgebildet werden kann. Das nächste Bewerbungsverfahren beginnt voraussichtlich im Frühjahr 2023.