Das Land Rheinland-Pfalz hat nun Hygienekonzepte für gesellschaftliche Teilbereiche wie Sport und Kultur veröffentlicht. Für Circusse wurde ein eigener Plan verfasst, nachdem Vorstellungen wieder stattfinden können.
So müssen das geltende Abstandsgebot und die geltende Kontaktbeschränkung in allen Bereichen eingehalten werden. "Die maximale Besucheranzahl ist so zu bemessen, dass das geltende Abstandgebot, d.h. grundsätzlich der Abstand zwischen jedem Sitzplatz von 1,5 m, eingehalten werden kann", heißt es etwa. Der Zirkusbetreiber ist demnach verpflichtet, die Kontaktdaten aller Besucher (Name, Anschrift und Telefonnummer) sowie die Zeit des Besuchs (bzw. der besuchten Vorstellung) aufzunehmen, um eine Nachverfolgung von Infektionen zu ermöglichen.
Darüber hinaus sind Besucher beispielsweise zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während ihres Aufenthaltes auf dem Zirkusgelände verpflichtet und werden vom Eingang direkt zum Sitzplatz geleitet; ein Besuch der Tiere auf dem Gelände ist nicht möglich. Alle Personen müssen sich laut Konzept zudem bei Betreten der Veranstaltung die Hände desinfizieren. Geeignete Desinfektionsspender sind durch den Veranstalter vorzuhalten. "Es ist für eine gute Belüftung des Zirkuszeltes Sorge zu tragen", so eine weitere Vorgabe.
Das komplette 4-seitige Konzept kann
hier nachgelesen werden.