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Verbandsklagerecht: Weiter Streit zwischen Peta und Land BW
Markus


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Die Auseinandersetzung zwischen der Tierrechtsorganisation Peta und dem Land Baden-Württemberg spitzt sich weiter zu. Im Rechtsstreit um die verweigerte Anerkennung von Peta als mitwirkungs- und klageberechtigter Tierschutzverband verschärft das Agrarministerium von Peter Hauk (CDU) den Ton. In einem neuen Schriftsatz wirft es der Organisation vor, die Nutztierhaltung grundsätzlich in Frage zu stellen und damit den „europäischen und nationalen Tierschutzrahmen“ abzulehnen. Bei einer Anerkennung von Peta sei daher keine explizite Auseinandersetzung mit konkreten Fragestellungen zu erwarten, sondern vielmehr eine „unnötige Prozessflut“, berichtet die Stuttgarter Zeitung.
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Die Organisation Peta muss in Baden-Württemberg nicht als klageberechtigter Verband anerkannt werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes entschied in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil, dass Peta keinen Anspruch darauf habe. Der Gerichtshof wies deshalb die Klage gegen die Entscheidung des Landes Baden-Württemberg zurück, Peta nicht als Organisation mit Verbandsklagerecht anzuerkennen.

Im März 2017 hatte bereits das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen. Die dagegen eingelegte Revision vor dem VGH blieb nun erfolglos. Eine weitere Revision ließ der VGH nicht zu. Damit bleibt Peta nur die Möglichkeit, gegen diese Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.

Der VGH begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass Peta mit nur sieben ordentlichen Mitgliedern keine Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung biete. Die Organisation ermögliche zudem nicht jedem den Beitritt als Mitglied mit vollem Stimmrecht.

Denn Peta stelle auf seiner Internetseite die Fördermitgliedschaft so deutlich in den Vordergrund, dass Interessenten nur mit erheblichem Aufwand von der ordentlichen Mitgliedschaft mit Stimmrecht erfahren könnten. Der Zugang dazu werde damit „unzumutbar erschwert“, schreiben die Stuttgarter Nachrichten.
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Die Tierrechtsorganisation Peta Deutschland bekommt in Berlin mehr Mitsprache- und Klagerechte. Als bundesweit erste Behörde hat die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Peta als verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation anerkannt.

Damit kann die Organisation mit Sitz in Stuttgart ihre Forderungen effektiver durchzusetzen. Peta hat jetzt in Berlin das Recht, bei tierschutzrechtlichen Klageverfahren und bei neuen Verordnungen mit einbezogen zu werden. „Das ist ein Meilenstein für das Tierschutzrecht“, wird Peta-Sprecherin Britta Nolte in der Berliner Woche zitiert.
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