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Messe beschließt Wildtierverbot für Volksfestplatz Ulm
Markus


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Bereits ab 2017 dürfen auf dem Volksfestplatz in Ulm keine Zirkusse mit Wildtieren mehr gastieren. Dafür hat sich am Donnerstag der Aufsichtsrat der Ulm-Messe ausgesprochen.

Zirkusunternehmen wird künftig vertraglich untersagt, bei Auftritten in Ulm Wildtiere mitzuführen, auftreten zu lassen oder zur Schau zu stellen. Die Liste der Arten, für die das Verbot gilt, umfasst Menschenaffen, Giraffen, Nashörner, Flusspferde, Tümmler, Delfine, Greifvögel, Flamingos, Pinguine und Wölfe sowie u.a. Tiger, Löwen, Elefanten und Bären.

Die Wildtierverbotsliste werde regelmäßig geprüft und angepasst, sagte Jürgen Eilts, Geschäftsführer der Ulm-Messe. Da es neben dem Volksfestplatz keine weitere Auftrittsmöglichkeit für einen Zirkus in Ulm gebe, bedeute die jetzige Entscheidung des Aufsichtsrats faktisch ein Verbot für den gesamten Stadtkreis. Ausnahmen von der neuen Regelung könnten gemacht werden, wenn ein Unternehmen genau belegen könne, dass ein bestimmtes Wildtier zum Altbestand des Zirkus gehöre und zugleich eine anderweitige Unterbringung nicht möglich sei. „Dies soll aber die absolute Ausnahme bleiben“, erklärte der Messechef laut Südwest-Presse.
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Markus


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Der Circus Krone hat beim Verwaltungsgericht Sigmaringen am 13. September in einem Eilverfahren einen Beschluss erwirkt, wonach die Stadt Ulm verpflichtet sein soll, dem Zirkus die Friedrichsau für sein Gastspiel mit Wildtieren zur Verfügung zu stellen.

Das Verwaltungsgericht ist der Auffassung, dass das Wildtierverbot den Zirkusbetrieben die Grundlage für ihre Berufsausübung entzieht.

Die Stadt Ulm ihrerseits sieht sich durch die Anordnung des Gerichtes in ihrer kommunalen Gestaltungsfreiheit eingeschränkt. Sie hat sich nun dazu entschieden, die Eilentscheidung des VG Sigmaringen durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg überprüfen zu lassen, teilte die Stadtverwaltung mit.
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Jonas


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Markus hat Folgendes geschrieben:
Der Circus Krone hat beim Verwaltungsgericht Sigmaringen am 13. September in einem Eilverfahren einen Beschluss erwirkt, wonach die Stadt Ulm verpflichtet sein soll, dem Zirkus die Friedrichsau für sein Gastspiel mit Wildtieren zur Verfügung zu stellen.

Das Verwaltungsgericht ist der Auffassung, dass das Wildtierverbot den Zirkusbetrieben die Grundlage für ihre Berufsausübung entzieht.

Die Stadt Ulm ihrerseits sieht sich durch die Anordnung des Gerichtes in ihrer kommunalen Gestaltungsfreiheit eingeschränkt. Sie hat sich nun dazu entschieden, die Eilentscheidung des VG Sigmaringen durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg überprüfen zu lassen, teilte die Stadtverwaltung mit.


Circus Krone kann im April 2020 mit Wildtieren in Ulm gastieren: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Beschwerde der Stadt Ulm in zweiter Instanz abgewiesen, berichtet die Südwest Presse. Die Einschränkung der Berufsfreiheit durch ein Wildtierverbot sei zu groß.

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