Die Stadt Hamm lehnt ein kommunales Wildtierverbot ab. Die Stadt erinnert auf eine Anfrage der "Grünen" an Beschlüsse der Verwaltungsgerichte Darmstadt und Chemnitz. Diese lehnen ein kommunales Verbot ab, da ein Verbot in nicht zu rechtfertigender Weise in die Freiheit der Berufsausübung eingreife und weder das Tierschutzgesetz, noch die allgemeine Befugnis der Gemeinde, die Benutzung öffentlicher Einrichtungen zu regeln, diesen Eingriff decke. Eine obergerichtliche Rechtsprechung existiert, so die Stadt Hamm, derzeit noch nicht, berichtet die
Westfälische Allgemeine.