Markus
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Verfasst am: 28.06.2012, 23:48 |
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Die Darstellung des Circus Krone, dass PETA-Aktivisten "Straftatbestände nicht scheuen" ist eine zulässige Meinungsäußerung. Dieses Urteil des Landgerichtes Hamburg ist nun rechtskräftig, nachdem PETA seine Berufung zurückgenommen hat. Vorausgegegangen war eine Hinweisverfügung des Oberlandesgerichts Hamburg, wonach die "Berufung keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte".
Circus Krone konnte im Verfahren zahlreiche Anhaltspunkte für mögliche Straftaten von PETA-Aktivisten darlegen, so beispielsweise, dass gegen den zweiten Vorsitzenden der so genannten "Tierrechtsorganisation" PETA im Zusammenhang mit einer früheren Kampagne wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB eine Geldstrafe verhängt worden und dieses Verfahren in zweiter Instanz nur gegen die Auflage einer Zahlung in Höhe von 10.000 Euro eingestellt worden war.
"Das jetzt rechtskräftig gewordene Hamburger Urteil ist erfreulich klar und deutlich in seiner Begründung", kommentiert Dr. Walter Scheuerl, Rechtsanwalt des Circus Krone. "PETA ist eben keine Tierschutzorganisation, die Tieren in Not hilft, sondern eine selbsternannte Tierrechtsorganisation, die auf Medienarbeit setzt, um Millionenbeträge an Spenden einzuwerben", so Scheuerl weiter. "Das Hamburger Verfahren, in dem PETA jetzt zu Recht unterlegen ist, kann einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung der Öffentlichkeit über PETA und die Aktivisten leisten, die hinter dieser Organisation stecken." Dr. Scheuerl betont: "Solche radikalen Tierrechts- und Spendenorganisationen haben mit echten Tierschutzorganisationen wenig gemeinsam."
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