Das Bundeskabinett hat heute eine Novelle zum Tierschutzgesetz beschlossen. Darin wird auch das Thema "Tiere im Circus" behandelt. In der zugehörigen Meldung der Bundesregierung heißt es dazu:
"
Tiere in Zirkusbetrieben: Auch das Zurschaustellen von Tieren bestimmter wildlebender Arten an wechselnden Orten kann künftig durch Verordnung verboten oder beschränkt werden. Das gilt dann, wenn der Schutz der Tiere durch andere Regelungen nicht gewährleistet ist."
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/05/2012-05-23-novelle-tierschutzgesetz.html
Inwieweit diese Novelle praktische Auswirkungen auf die Haltung und Vorführung von Tieren im Circus hat, wird sich wohl noch zeigen müssen. Ausserdem muss sie noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.