ECA und Krone: Rechtliche Schritte gegen Österreich |
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Die European Circus Association (ECA) kündigte gestern (15. Juni) gemeinsam mit dem Circus Krone die Einleitung rechtlicher Schritte gegen Österreich an, um das dortige Verbot von Zirkustieren anzufechten. ECA-Präsident Urs Pilz sagte „Das Recht, im klassischen europäischen Circus gut gepflegte Tiere unter optimalen Tierschutzbedingungen zu präsentieren, muss ein für alle Mal festgeschrieben werden.“
Österreich hat im Januar 2005 ein Verbot für nicht-domestizierte Tiere im Zirkus erlassen. Die Europäische Kommission entschied, dass dieses österreichische Verbot Artikel 49 des Europäischen Vertrags verletzt, und leitete rechtliche Schritte gegen Österreich ein. Doch auf Druck von Tierrechtlern ließ die Kommission die Angelegenheit fallen. Im Juni 2009 beendete der europäische Ombudsmann seine Untersuchung und stellte fest, dass die Kommission „ihrer Rolle als Hüterin des Vertrags nicht gerecht geworden war.“ Er empfahl der Kommission, erneut tätig zu werden oder einen gesetzlich stichhaltigen Grund dafür zu nennen, nicht wieder tätig zu werden. Quelle: ECA |
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Wildtiere wie Elefanten, Tiger oder Löwen darf man in Österreich auch weiterhin nicht im Zirkus halten oder auftreten lassen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner jüngsten Session entschieden, dass das für Zirkusse bestehende Wildtierverbot nicht verfassungswidrig ist und damit aufrecht bleibt, und damit eine Klage des Circus Krone vorerst abgewiesen.
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Die ECA hat weiter Hoffnung, das Wildtierverbot in Österreich kippen zu können - und zwar über den Europäische Gerichtshof. So betont die ECA in einer Pressemitteilung, dass der Österreichische Verfassungsgerichtshof nur entschieden habe, dass das Verbot der Wildtierhaltung die Österreichische Verfassung nicht verletze. Ob das Verbot nach Europäischem Recht rechtmäßig sei, sei dagegen nicht geklärt worden. Das, so die ECA, müsse nun der Europäische Gerichtshof entscheiden.
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