Der Ticket-Anbieter Eventim darf keine pauschale Gebühr für Tickets zum Selbstausdrucken erheben. Das entschied das Landgericht Bremen nach einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn wer Eintrittskarten über das Internet verkauft, muss diese den Kunden auch übermitteln. Hierfür darf demnach nur ein gesondertes Entgelt verlangt werden, wenn dem Verkäufer Kosten wie etwa das Porto beim postalischen Versand entstehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, berichtet die
Mitteldeutsche Zeitung. Eventim wird auch von Circusunternehmen genutzt.